Die Anreise mit der Bahn aus Deutschland erfolgt in der Regel über den Stuttgarter Hauptbahnhof. Von dort aus verkehren in der Theorie mindestens stündlich Züge zum Hauptbahnhof Tübingen (Fahrzeit ca. eine Stunde, Abfragen unter www.bahn.de).
Sollten Sie mit dem Flugzeug anreisen, empfiehlt sich als Ankunftsflughafen Stuttgart, der gut an Tübingen angebunden ist (Airport-Sprinter Bus 828/X82, verkehrt zwischen 6-22 Uhr und am Wochenende 8-22 Uhr, Abfahrten zumeist alle 30 Min., gut eine Stunde Fahrzeit).
Tübingen hat eine schwierige Topografie, ist eng und - gewollt - keine autofreundliche Stadt. Daher wird empfohlen, mit den Bussen des öffentlichen Nahverkehrs zum Veranstaltungsort zu kommen. Vom Hauptbahnhof Tübingen verkehren die Stadtbusse Nr. 1, 2, 3, 4, 6, 7, 17, 21 und 23 in ca. vier Minuten Fahrtzeit zur Bushaltestelle „Uni/Neue Aula“ am Geschwister-Scholl-Platz (Abfahrten alle 1-5 Minuten). Fußläufig ist der Tagungsort vom Hauptbahnhof in ca. 15 Minuten zu erreichen. Rückfahrten zum Hauptbahnhof erfolgen ab der Haltestelle „Hölderlinstraße“ (Rückseite des Tagungsgebäudes). Weitere Haltestellen nahe dem Tagungsgebäude sind „Wilhelmstraße“ und „Gmelinstraße“. Detaillierte Fahrplanabfragen auf www.naldo.de. Samstags ist die Nutzung der öffentlichen Busse innerhalb Tübingens kostenfrei!
Wer mit dem PKW zum Veranstaltungsort kommt, kann hinter dem Hörsaalgebäude „Kupferbau“ kostenpflichtig parken (Daten für Navigationssysteme: Breitengrad/Längengrad: 48.5258/9.0574; Parkgebühren Montag-Freitag 8.00 bis 20.00 Uhr, 1,50 €/Stunde, 8 €/Tag, Parken außerhalb dieser Zeiten kostenfrei). Daneben befindet sich der Tübinger Stadtfriedhof mit den Gräbern bekannter Persönlichkeiten, zum Beispiel Friedrich Hölderlin, Walter Jens, Hans Küng, Kurt Georg Kiesinger, Ludwig Uhland.
Eine Alternative zum Parkplatz Kupferbau ist das Parkhaus Brunnenstraße 29, Tübingen (je angefangene 20 Minuten 0,50 €, Tageshöchstsatz 8 €).
Kostenloses Parken ist auf dem legendären „Schiebeparkplatz“ gegenüber dem Lothar-Meyer-Bau möglich. Die Einfahrt gilt als konkludente Einwilligung zum platzsparenden Schieben der Fahrzeuge. Bitte Feststellbremse lösen, keinen Gang einlegen und darauf hoffen, das Fahrzeug unbeschädigt wiederzufinden.