Allgemein
Die KrimG erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der 18. Wissenschaftlichen Fachtagung in Tübingen. Dabei werden die Bestimmungen des Datenschutzrechts beachtet.
Die KrimG erhebt durch das Anmeldeformular die zur Tagungsorganisation notwendigen personenbezogenen Daten der Teilnehmenden (Mitglieder und Nichtmitglieder). Dies beinhaltet Titel, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse. Die Daten werden ausschließlich zur Organisation der Tagung verwendet und in diesem Rahmen gegebenenfalls weitergeleitet.
Die Daten der Tagungsteilnehmenden werden bis zum Tagungsende bzw. bis zum Wegfall berechtigter Interessen der KrimG gespeichert. Berechtigte Interessen der KrimG beinhalten unter anderem wissenschaftliche Zwecke.
Die KrimG erstellt eine Teilnehmendenliste mit den Namen, den Institutionen und den (vorzugsweise Dienst-)Orten der Teilnehmenden und stellt diese allen Teilnehmenden zur Verfügung.
Fotohinweise
Im Rahmen der 18. Wissenschaftlichen Fachtagung der KrimG werden Bildaufnahmen angefertigt. Dies beinhaltet individuelle Aufnahmen von Referentinnen/Referenten, Vereinsfunktionären und Preisträgerinnen/Preisträger sowie nicht-individuelle Gruppenfotografien während der einzelnen Tagungsabschnitte (Vorträge, Pausen, Gesellschaftsabend). Einzelne Bildaufnahmen können auf dem Internetauftritt der KrimG veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung von Bildaufnahmen dient der Außendarstellung und Kommunikation, der Dokumentation der wissenschaftlichen Betätigung der KrimG sowie der Mitgliederwerbung. Nicht-individuelle Aufnahmen sowie Aufnahmen des Hauptgeschehens der Tagung werden auf Grundlage der berechtigten Interessen der KrimG veröffentlicht.
Mit Ihrer Anmeldung willigen Sie weiterhin in die etwaige Veröffentlichung von individuellen Aufnahmen durch die KrimG ein. Die Einwilligung in Bezug auf diese Aufnahmen kann jederzeit widerrufen werden.
Pressemitteilungen
Während der Tagung werden zur Außenkommunikation und Dokumentation der wissenschaftlichen Tätigkeit der KrimG Pressemitteilungen herausgegeben, welche personenbezogene Daten von Vereinsfunktionären, Vortragenden und Preisträgerinnen/Preisträgern enthalten können.
Betroffene können gegenüber der KrimG einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Das Widerspruchsrecht kann im Einzelfall durch die berechtigten Interessen der KrimG entfallen.